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   BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 28/61   

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BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 28/61 (https://dejure.org/1963,9206)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1963 - 6 RKa 28/61 (https://dejure.org/1963,9206)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1963 - 6 RKa 28/61 (https://dejure.org/1963,9206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 129
  • MDR 1963, 959
  • DVBl 1963, 856
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 18/60
    Auszug aus BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 28/61
    I Abs° 2 EKV vorgesehenen Stellen, erstinstanzlich der Bezirkssenat".entscheiden können, während zur Entscheidung über die Pflichtverletzungen als Kassenarzt der Disziplinarau5schuß der Beklagten nach den 55 20, 21 der Satzung der Kiv zuständig ist" Der erkenncnde Senat hat in BSG 15, 161, 166 f. für Vertragszahnärzte dargelegt, daß für diese die vertraglich vorgesehenen Disziplinar5pruchkörper zu bilden sind und daß.

    Die unterschiedliche Regelung des Disziplinarrechts für Kassenärzta und für an der ErsatzkassenpralfiS be" teiligte Vertragsärzte verstößt nicht gegen den Gleichheitrn grundsatz des Art° 3 Grundgesetz (GG), denn es handelt sich hier um eine unterschiedliche Ordnung verschiedener Rechter kreisc (BSG 15, 161, 167).

    insofern, als es sich um die kassenärztlicheh Verstöße des Klägers handelt, für die der Diszi;linarausschuß der beklagten KTV zuständig war » ist nicht möglich, weil der Disziplinarausschuß eine einheitliche Geldbuße festgesetzt hat und die Gerichte mit einer eigenen Festsetzung einer Disziplinarstrafe in das den Disziplinarinstanzen vorbehaltene Ermessen eingreifen würden (vgl. BSG 15, 161, 167 f ).

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    BSG 17, 79, 85) ist auf die hier entscheidende Frage nicht näher eingegangen, weil der schwere Mangel ganz offensichtlich war° In seinem Urteil vom 15° Mai 1965 (BSG 19, 129, 151/152) hat dieser Senat die Entscheidung des Disziplinarausschusscs der Kassenärztlichen Vereinigung an Stelle des Eezirkssenats der Ersatzkasse nur als anfechtbar, nicht aber als nichtig angesehene.
  • LSG Hessen, 03.12.1980 - L 7 Ka 780/79
    Hierbei geht der Senat zunächst von der einen ähnlichen Fall betreffenden Entscheidung des BSG vom 15.5.1963, BSGE 19, 129 aus.
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 31/83
    In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß % 368m Abs H EVO nicht für den Bereich der Ersatzkassen gilt (BSGE 15, 161, 166 mwN; BSGE 19, 129, 131; SozE EVO EUR 368m EVO Nr. 2 und Nr. 3).
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